Sollten wir kein Honorar vereinbaren, arbeiten wir nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Die Vergütung berechnet sich dabei nach dem Gegenstandswert.
Die Zusammenarbeit mit Rechtsschutzversicherungen und Prozessfinanzierern ist hierbei für uns selbstverständlich.
Sollte es Ihre persönliche wirtschaftliche Situation nicht zulassen, unsere Kosten voll zu tragen, so können Sie für außergerichtliche Angelegenheiten Beratungshilfe beim Amtsgericht Ihres Wohnortes beantragen. Wird der Beratungshilfeschein von Ihnen vorgelegt, rechnen wir sodann gegenüber der Staatskasse ab.
Im gerichtlichen Verfahren beantragen wir bei Bedarf Prozesskostenhilfe für Sie. Die hierfür benötigte Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse steht hier oder unter Formulare zum Download bereit.